Leistungen und Preise der Rechtsanwaltskanzlei Kuletzki

Leistungen & Vergütung

Wenn eine anwaltliche Beratung oder Vertretung nötig ist, gilt: Lieber eher zum Anwalt als zu spät. Denn eine gute Beratung hilft, Schaden zu vermeiden. Zum Beispiel kann die Prüfung eines Vertrags vor dem Abschluss oder vor einer geschäftlichen Entscheidung bösen Überraschungen vorbeugen.

Erstgespräch

Die anwaltliche Vergütung ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bei einem Erstgespräch werden neben dem Fall auch die dafür zu erwartenden Kosten besprochen.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, trägt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so wird nur diese fällig. Im Zweifelsfall bringen Sie bitte zum Erstgespräch Ihre Vertragsunterlagen mit, damit dieser Umstand geprüft werden kann.

Beratungs- u. Prozesskostenhilfe

Liegt Ihr Einkommen unter einer gewissen Grenze, können Sie beim zuständigen Amtsgericht (Wohnort) einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt gewährt.  Mit dem Beratungshilfeschein  kommen Sie dann zu uns.
Für den Fall einer Prozessvertretung in einem Gerichtsverfahren kann Ihnen auch Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn Ihr Einkommen gering ist. Wir teilen Ihnen gern mit, welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen. Gewöhnlich werden die Anträge auf Prozesskostenhilfe von unserer Kanzlei im Rahmen des Mandats abgewickelt, so dass für Sie nur ein geringer zusätzlicher Aufwand entsteht.

Fragen Sie uns: Wir helfen Ihnen gern weiter!